1.-7. Woche:
8. Woche:
Weiterer Verlauf:
In regelmäßigen Abständen werden weitere Gespräche bzgl. Reflexion und Austausch der Integrationsarbeit mit Ihnen, den Eltern, den Erzieherinnen und Therapeuten stattfinden. Sechs Wochen vor Ablauf des Bewilligungsbescheids des Sozialamtes wird ein Individueller Hilfeplan (IHP) mit Ihnen, den Eltern, den ErzieherInnen und der Integrationskraft erstellt. Dieser Hilfeplan ermittelt den aktuellen Bedarf und wird in einer Hilfeplankonferenz in der Kreisverwaltung besprochen.